Oldtimer-Vermietung

Sie suchen

Wir vermieten diverse Fahrzeuge mit Chauffeur, aber auch an Selbstfahrer.

Oldtimervermietung Cadillac Deville 1966

Cadillac Deville Baujahr 1966

 

Oldtimervermietung Cadillac Eldorado 1966

Cadillac Eldorado Baujahr 1966

Fleetmaster

Chevrolet Fleetmaster Baujahr 1948

Morris

Morris Minor Tranveller Baujahr 1962

Cadillac Deville

Cadillac DeVille Baujahr 1963


 


demnächst im Programm

Mack Feuerwehrauto Baujahr 1943

Rolls Royce Phantom II Baujahr 1943

Hier ein Link zu Routenvorschlägen in unserer Region:

ATTRAKTIVE CABRIO-ROUTEN VOLLER WÄLLERLÄNDER HIGHLIGHTS

 


Hier einige Erklärungen zu den Preisen wegen häufig gestellter Fragen:

Warum muss ich soviel zahlen, obwohl ich das Auto nur ca. 30 Minuten brauche?

Hier ein Beispiel: Sie möchten samstags um 14:00 Uhr von der Kirche abgeholt und zum Restaurant gefahren werden. Das Auto wird im Grunde nur 30 Minuten benötigt.

Der Ablauf:

11:15 Uhr Der Wagen wird aus der Garage geholt und für die Vermietung vorbereitet (Technische Kontrolle, Reinigung innen und außen).
11:45 Uhr wechselt der Besitzer die Werkstattkleidung gegen den Anzug und fährt zum Floristen
12:15 Uhr Ankunft im Blumengeschäft und Blumendekoration
12:45 Uhr Abfahrt zur Kirche, einige Zeit früher damit er nicht zu spät kommt wenn eine Straßensperrung, eine kleine Panne oder ein Stau auftritt.
13:30 Uhr trifft er zu früh (besser als zu spät!!) bei der Kirche ein.
14:00 Uhr möchte der Fotograf noch ein paar Fotos machen. Der Sekt ist noch nicht ausgetrunken.
14:20 Uhr fangen die Gäste an Ihre Autos zusammenzusuchen damit ein schöner Konvoi entsteht.
14:30 Uhr geht es im Schritttempo zum Restaurant.
15:00 Uhr Es werden noch Fotos gemacht.
15:15 Uhr Das Auto wird nicht mehr gebraucht.
16:00 Uhr kommt der Besitzer wieder bei der Garage an. Das Auto ist voller Reis und muss gereinigt werden.
16:30 Uhr Reinigung beendet und Feierabend

Fazit: Selbst bei einer Anfahrtszeit von nur 45 Minuten war der Vermieter insgesamt über 5 Stunden für Sie tätig.


Allgemeine Bedingungen - gültig für Chauffeur-Fahrten und für Selbstfahrer

§ Unsere Preise gelten ab und bis unserem Standort 65589 Hadamar bei Limburg und einschließlich 19 % MWSt, die getrennt ausgewiesen werden.

§ Der Mietpreis ist unserer Preisliste zu entnehmen und muss vor Fahrtantritt vollständig bezahlt sein.

§ Eine Nachbelastung wegen vom Kunden evtl. veranlasster Zeitüberschreitung, Schäden oder anderer Kosten bleibt ausdrücklich vorbehalten.

§ Vereinbarte Termine werden erst bindend, wenn die laut Mietvertrag fällige Summe innerhalb 5 Werktagen bei uns eingegangen ist. Liegen Buchungstermin und Miettermin mehr als 6 Monaten auseinander genügt eine Anzahlung von 25 %. Geht die Zahlung nicht innerhalb der genannten Frist ein, sind wir berechtigt, über Fahrzeug/e und Termin anderweitig zu verfügen.

§ Bei notwendigen Reparaturen, Unfall und anderen Zu- und Abgängen bleibt die Verfügbarkeit unserer Mietfahrzeuge ausdrücklich vorbehalten. Bei Ausfall bemühen wir uns, ein möglichst gleichwertiges bzw. gleichartiges Fahrzeug - gegebenenfalls in anderer Farbe - zu stellen. Schadensansprüche jedweder Art sind jedoch ausdrücklich ausgeschlossen! Bei evtl. Ausfall während begonnener Fahrt müssen wir uns gegebenenfalls auch ein andersartiges Transportmittel vorbehalten.

§ Umbuchungen sind kostenfrei, wenn Sie uns bis 4 Wochen vor dem gebuchten Termin bekannt werden und wir das Fahrzeug zu gleichen Konditionen anderweitig vermieten können. Falls dies nicht möglich ist, so berechnen wir als Ausfallsentschädigung 25 % des Mietpreises.

§ Stornierungen von festen Terminen werden – gleich mit welcher Frist - mit 25 % des Mietpreises belastet.

Chauffeur-Fahrten

Hier wird eine Mietdauer von mindestens 3 Stunden abgerechnet; danach jede angefangene halbe Stunde.

§ Die Zeit rechnet ab Abfahrt Hadamar bis Rückkehr nach dort, einschließlich etwaiger Wartezeiten.

§ Im Mietpreis enthalten sind Chauffeur, Treibstoff und alle gefahrenen km . Nur eventuell anfallende Park- und Straßengebühren oder Übernachtungskosten werden zusätzlich belastet.

Selbstfahrer

§ Die Mindest-Mietzeit beträgt 3 Stunden.

§ Sollten die Fahrzeuge über Nacht gemietet werden, müssen diese in verschlossenen Räumen stehen.

§ Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zeiten / verspäteter Rückgabe bleibt die Nachberechnung nach Stundenpreis vorbehalten.

§ Die normale Fahrzeugreinigung nach der Miete ist im Preis enthalten. Bei besonderer Verschmutzung (Konfetti, Reis, Speisen, starke Schlamm-Verschmutzung) wird der zusätzliche Reinigungsaufwand in Höhe von 30,00 € berechnet.

§ Bei Selbstfahrern ist die Mitgliedschaft in einem der anerkannten Automobil-Club s (ADAC, AvD u.a.) obligatorisch, die auch eventuelle Pannen mit Mietfahrzeugen abdecken. Deren Dienst ist grundsätzlich vorzusehen, wenn der Pannenort weiter als 50 km von Hadamar entfernt ist. Evtl. Reparaturen und Ersatzwagen müssen mit Oliver Racing abgesprochen werden.

§ Das Anbringen von Klebeschildern ist möglich, jedoch ist das Anbringen und Entfernenvon Klebeschildern und Klebstoffresten nur dem Vermieter gestattet. Der Mieter haftet voll für Schäden durch selbstständig angebrachte Klebeschilder am Fahrzeug - solche Schäden sind nicht durch die Versicherung abgedeckt! Für das anbringen und Entfernen von Klebeschildern berechnen wir eine vor der Vermietung auszuhandelnde pauschale. Jedoch mindestens 40 Euro.

§ Neben der gesetzlichenHaftpflichtversicherung besteht für die Fahrzeuge eine Teilkasko-Versicherung (mit € 350.- Selbstbeteiligung) und eine Kasko-Versicherung (mit € 1.500 Selbstbeteiligung).

§ Die Betriebsstoffe gehen zu Lasten des Mieters. Die Fahrzeuge werden vollgetankt übergeben und so zurückerbeten. Ist dies dem Mieter nach Mietende nicht möglich, so erledigen wir dies für Sie pauschal zu 0,35 € je gefahrenem km plus € 10.- Tankservice-Gebühr.

§ Obligatorisch ist die Stellung einer Kaution in jeweils angegebener Höhe durch Blanko-Zeichnung eines Kreditkarten-Belegs einer anerkannten Kreditkarten-Organisation (Scheckkarte und Barkaution auch möglich).

Die Kaution dient zur Abdeckung eventueller Nachbelastungen Zeit- / Strecken-Überschreitung und/oder eventuell von vom Mieter/Fahrer selbst zu verantwortenden und nicht versicherbaren Schäden. Sie dient aber auch als Sicherheit und Bonitätsnachweis für die Überlassung eines wertvollen Fahrzeugs an einen meist unbekannte Mieter/Fahrer . Im Mietwagengeschäft ist die Blanko-Zeichnung eines Kreditkartenbeleges daher üblich.

§ Aus Versicherungsgründen bestehen für Selbstfahrer unterschiedliche Altersbeschränkungen. Das jeweilige Mindestalter ist in der Preisliste beim entsprechenden Fahrzeug angegeben.

§ Für längere Anfahrten bzw. Zulieferung mit Autotransporter machen wir auch ein Angebot. Da die Kosten vom Wochentag (LKW-Fahrverbot) und der Dauer der Anmietung abhängig sind, benötigen wir hierzu möglichst genaue Angaben.

Weitere Voraussetzungen und Konditionen für Selbstfahrer

Voraussetzung für die Überlassung unserer Fahrzeuge an Selbstfahrer ist, dass der Mieter/Fahrer eine besondere Beziehung zu Oldtimern hat und Schwächen und kleine Mängel alter Fahrzeuge kennt und akzeptiert. Der Erhaltungszustand der Fahrzeuge liegt bei 2+ bis 3, jedoch immer ohne Rost. Fahrzeuge im perfekten Zustand 1 haben wir nicht zum Vermieten vorgesehen.

Wenn Sie nicht sicher sind, ob das Fahrzeug Ihren Ansprüchen genügt, schauen Sie es sich unbedingt vor der Mietentscheidung bei uns in Hadamar an!

Grundsätzlich gilt: Oldtimer können nicht so betriebssicher sein wie moderne Fahrzeuge, da sie weitgehend auf dem Stand der damaligen Technik sind. Dem Mieter und Fahrer ist bewusst, dass das Fahrverhalten von älteren Fahrzeugen nicht dem moderner Fahrzeuge entspricht und er sein Fahr- und Bremsverhalten diesen Gegebenheiten anzupassen hat.

Große, lange, starke oder rechtsgelenkte Fahrzeuge erfordern vom Fahrer natürlich Erfahrung mit solchen oder ähnlichen Fahrzeugen – was uns der Mieter/Fahrer mit Unterzeichnung des Mietvertrags ausdrücklich versichert.

Die Fahrzeuge werden ausschließlich für gemütliche, normale Ausfahrten – Alleinfahrten oder in Gruppen – abgegeben. Selbstverständlich kann an jeder Art von Oldtimerveranstaltungen teilgenommen werden, wenn die zu erzielende Durchschnittsgeschwindigkeit nicht über 40 km/h liegt. Bei ausnahmsweise notwendigen Fahrten auf Autobahnen und Schnellstraßen darf nicht über 2/3 der im Fahrzeugschein genannten Höchstgeschwindigkeit, jedoch maximal 120 km/h gefahren werden. Winterfahrten nur nach spezieller Absprache und nur mit eingeschränktem Fuhrpark.

Eine Teilnahme an überwiegend sportlichen Veranstaltungen (Berg-Rallyes, Rallyes mit bis zu 50 km/h Durchschnittsgeschwindigkeit ist nur nach vorheriger Absprache und ausdrücklicher Genehmigung durch uns gestattet.

 

Nun wünschen wir Ihnen viel Vergnügen mit unserem Fahrzeug und dem AMERICAN WAY OF DRIVE!